Allgemeine Geschäftsbedingungen der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG erbringt sämtliche kostenlose sowie kostenpflichtige Dienste, Angebote, Inhalte, Tarife und Produkte (allgemein: Leistungen) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Einzelfall durch produktspezifische Vertragsbedingungen sowie produktspezifische Leistungsbeschreibungen der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG ergänzt bzw. modifiziert werden. Sofern sich aus den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden Vertragsbedingungen der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG nichts abweichendes ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Die Beauftragung ist ein bindendes Angebot. Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG kann dieses Angebot nach eigener Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass gegenüber dem Kunden die beauftragte Leistung erbracht wird. Werden vom Kunden zur Lieferung notwendige Voraussetzungen nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Beauftragung geschaffen, ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zu Teillieferungen, in jedem Fall aber zur Abrechnung der beauftragten Leistung in vollem Umfang berechtigt. (2) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm sämtliche Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge zwischen dem Kunden und der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG, sowie Rechnungen, per EMail an eine vom Kunden bei Vertragsanmeldung angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Besitzt der Kunde keine EMail Adresse oder wünscht eine Zusendung von Vertragsinformationen und Rechnungen per Post, so erhebt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zur Abgeltung ihres erhöhten Bearbeitungsaufwands ein weiteres Entgelt.
§ 3 Entgelte und Zahlungsweise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten Preise ab Sitz der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG, Rottstr. 4-6, 44793 Bochum. (2) Monatliche Beiträge zahlt der Kunde im Voraus an die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG. (3) Alle Zahlungen des Kunden sind durch die Erteilung eines SEPA-Basis- oder SEPA-Firmen-Mandats zugunsten der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zu leisten, soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart worden ist. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (PreNotification) wird auf fünf Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu für die Deckung des Kontos zu sorgen. Für jede mangels Deckung, aufgrund eines gegenüber der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG unberechtigten Widerspruchs des Kunden gegen die Kontobelastung oder sonst aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zur Abgeltung des erhöhten Bearbeitungsaufwandes ein gesondertes Entgelt. Erteilt der Kunde kein SEPA-Basis- oder SEPA-Firmen-Mandat, so erhebt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zur Abgeltung ihres erhöhten Bearbeitungsaufwands bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein weiteres Entgelt. Der Kunde hat in beiden Fällen die Möglichkeit, tatsächlich wesentlich niedrigere Aufwendungen der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG nachzuweisen. (4) Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der Anschrift des Kunden ist der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung des Kontos oder der Bank- bzw. gegebenenfalls Kreditkartenverbindung hat der Kunde die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. (5) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Kann die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. (6) Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 6 Monaten Preise oder monatliche Beiträge entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, erhöhten Lizenzkosten oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Vertragspartner ein Kündigungsrecht. (7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (8) Ist der Kunde mit der Zahlung von monatlichen Beiträgen in Höhe von mindestens zwei monatlichen Gebühren oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Zahlungsverzug, so kann die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung Nutzungsrechte entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt. Kündigt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG den Vertrag nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der vereinbarten Beiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Gemietete Geräte mit Zubehör sind nach fristloser Kündigung unverzüglich vom Kunden zurückzugeben. Im Falle eines Hardwarekaufs ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag aufzulösen und das Eigentumsrecht gemäß §6.1 geltend zu machen. In diesem Fall hat der Kunde bis zur Rückgabe der Hardware ein monatliches Nutzungsentgelt zu bezahlen. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Gerätes auf offene Programmbeiträge angerechnet.
§ 4 Lieferzeit
(1) Gerät die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG mit Lieferungen in Verzug, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Kunden voraus
§ 5 Gewährleistung
(1) Liegt ein von der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel vor, so ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kauf- oder Mietsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. (3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. (4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. (5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. (6) Bei Kaufsachen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. (7) Bei Mietsachen leistet die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG für die Fehlerfreiheit der Mietsache in der Weise Gewähr, dass Störungen und Schäden des Gerätes bzw. des Zubehörs, die nicht auf unsachgemäße Behandlung der Mietsache durch den Kunden zurückzuführen sind, während der Dauer des Vertrages kostenlos beseitigt werden. Wurde nichts anderes vereinbart, hat in diesem Fall der Kunde die Mietsache an die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. (8) Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch den Betrieb oder die Installation eines gemieteten Gerätes oder Gegenstandes entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Bei Miete eines Gerätes oder Gegenstandes von der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a BGB ausgeschlossen. Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch den Betrieb oder die Installation eines Gerätes oder Gegenstandes entstehen, den er nicht von der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG bezogen hat, bzw. dafür, dass die einzelnen vom Kunden verwendeten technischen Geräte miteinander kompatibel sind.Jegliche Haftung der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf Geräten, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an Kaufsachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG schriftlich zu benachrichtigen. (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen nicht der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (4) Wird die Kaufsache mit anderen nicht der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. (5) Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. (6) Durch den Kunden g emietete Geräte und Gegenstände bleiben Eigentum der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG. Sie sind nach Beendigung des Mietvertrages auf Kosten und Gefahr des Kunden an die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zurückzugeben. Im Fall einer während des Gewahrsams des Kunden eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung an Mietsachen nebst Zubehör hat der Kunde Schadenersatz zu leisten. (7) Lizenzverträge berechtigen den Kunden ausschließlich zur vereinbarten Nutzung der Angebote der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Angebote der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. im Internet bzw. für SMS Dienste, zu nutzen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG sowie Dritte zu rechnen.
§ 7 Referenznennung
(1) Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Die First Screens Digital Media GmbH & Co. KG ist zur Nennung nicht verplichtet. (2) Der Kunde darf die Nennung einschränken oder untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der First Screens Digital Media GmbH & Co. KG
Stand: 01.01.2026